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http://www.supremecourtus.gov/docket/03-13.htm

Republic of Austria, et al., Petitioners
v.
Maria V. Altmann

Dec 10 2003    SET FOR ARGUMENT Wednesday February 25, 2004.
 

US-Höchstgericht behandelt Klimt-Bilder-Fall im Februar
 Übersicht
  Das US-Höchstgericht wird sich am 25. Februar 2004 in einer mündlichen Verhandlung mit dem Rechtsstreit um sechs Klimt-Bilder befassen, in dem die Zuständigkeit der US-Gerichte strittig ist. Das teilte der Anwalt der Klägerin Maria Altmann, Randol Schoenberg, gestern mit.

Eine Entscheidung der Höchstrichter über die Zuständigkeit werde vermutlich einige Monate danach getroffen werden, erwartet er. Im Verfahren fordert Klägerin Maria Altmann, Nichte von Adele Bloch-Bauer, die Herausgabe der Bilder von der Republik Österreich.

Klägerin wird anwesend sein

Bei der Anhörung werden die Höchstrichter an die Rechtsvertreter beider Parteien Fragen stellen können, um noch offene Fragen zu klären, die in den Schriftsätzen der Beteiligten nicht beantwortet wurden, erläuterte Schoenberg. Klägerin Altmann, die am 18. Februar ihren 88. Geburtstag feiert, wolle bei der mündlichen Verhandlung anwesend sein.

Bilder in Testament erwähnt

In dem Prozess geht es um Rückgabeansprüche betreffend die Bilder "Adele Bloch-Bauer I", "Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum I", "Buchenwald (Birkenwald)" und "Häuser in Unterach am Attersee" sowie "Amalie Zuckerkandl". Die ersten fünf davon sind im Testament von Adele Bloch-Bauer erwähnt, in dem sie ihren Mann Ferdinand bat, nach seinem Tode die Bilder der Republik Österreich bzw. der Österreichischen Galerie zu schenken.

Enteignung in der NS-Zeit

Der jüdische Industrielle und Gegner der Nationalsozialisten Ferdinand Bloch-Bauer wurde aber in der NS-Zeit enteignet und musste in die Schweiz flüchten, die Bilder wurden noch zu seinen Lebzeiten von einem von den Nazis eingesetzten "kommissarischen Verwalter" an das Museum übergeben bzw. verkauft. Ferdinand Bloch-Bauer hatte in seinem Testament seinen Neffen und seine zwei Nichten als Alleinerben eingesetzt.

Republik bestreitet Zuständigkeit von US-Gericht

Das Gerichtsverfahren soll klären, wer rechtmäßiger Eigentümer der Bilder ist: die Republik Österreich oder Bloch-Bauer-Nichte und -Erbin Altmann. Die heute 87-Jährige hatte im August 2000 vor einem Gericht in Los Angeles ihre Klage gegen die Republik Österreich eingebracht.

Im Verfahren wurde bisher um die Zuständigkeit der Gerichte gerungen. Die Republik Österreich beruft sich auf die Souveränität und bestreitet eine Zuständigkeit der US-Gerichte. Sie hat gegen die Entscheidung eines kalifornischen Berufungsgericht Revision eingelegt, die vom US-Höchstgericht angenommen wurde.