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L.A. Jewish Journal, June 10, 2004
Court Clears Way for Suit Over Nazi Loot

by Tom Tugend, Contributing Editor

 
Maria Altmann, the niece of Adele Bloch-Bauer, with a reproduction of one of the two Gustav Klimt paintings that were stolen by the Nazis. Her family is in a lawsuit against the Austrian government to get the originals back. Photo by Lawrence K. Ho/LA Times
 

"Iam thrilled that there is justice in this world," said a jubilant Maria Altmann, after celebrating her victory with a family dinner outing.

"This is more than just a Jewish case and itís more than I had hoped for," added the 88-year old Cheviot Hills resident.

The "case" referred to a U.S. Supreme Court decision on Monday, which represented a path-breaking legal advance for families of Holocaust victims and survivors seeking restitution.

The court ruled that Americans can sue foreign governments in U.S. courts over looted art, stolen property and war crimes dating back to the Holocaust era and World War II.

The decision is both a legal milestone and a personal triumph for Altmann, who is seeking the return from Austria of paintings confiscated by the Nazis in 1938.

Involved are six paintings by Austrian artist Gustav Klimt, now valued at $150 million, including a stunning portrait of Adele Bloch-Bauer, Altmannís aunt.

Austria, backed by Washington, has been fighting the return of the paintings, now hanging in its national gallery, arguing that under a U.S. statue a sovereign state is immune to lawsuits filed in American courts.

However, a 6-3 majority of the Supreme Court upheld Altmannís contention that there were retroactive exceptions to the immunity, in this case for property seized in violation of international law.

The court decision will likely have major international ramifications, said professor Michael J. Bazyler of the Whittier Law School, who analyzed the Altmann case in his book "Holocaust Justice: The Battle for Restitution in American Courts" (New York University Press, 2003).

The most immediate impact will be on pending actions against the French and Polish governments, which have also claimed immunity against lawsuits in U.S. courts.

Holocaust survivors and their heirs are suing the French railroad system for transporting them to concentration camps, and other suits are pending against Poland for the return of seized property, Bazyler said.

Germany may also be open to new property claims, said law professor Burt Neuborne of New York University, who was the lead counsel in suits to recover Holocaust-era deposits in Swiss banks.

Other beneficiaries could be Korean women who were forced to serve as sex slaves for Japanese soldiers in World War II.

However, the court decision will not affect a number of class action suits against European insurance companies, or slave labor suits against foreign factories and mines, since such suits are against private companies, not governments, Bazyler and Neuborne noted.

The Supreme Court decision leaves an opening for the U.S. State Department to intervene on behalf of Austria, although a recent U.S.-Austria treaty is ambiguous on that point.

In any case, it behooves the Jewish community to exert pressure on the State Department to stay out of the follow-up on the case, said Marc Stern, general counsel for the American Jewish Congress, who filed an amicus brief in the case.

Bet Tzedek Legal Services of Los Angeles also filed a brief on Altmannís behalf.

The entire case now goes back to the U.S. District Court in Los Angeles, where a trial will determine the original question whether the paintings belong to Altmann or the Austrian national gallery.

The victory was especially sweet for E. Randol Schoenberg, a 37-year old Brentwood lawyer, who had single-handedly argued the case against high-powered lawyers for the Austrian and American governments in his first Supreme Court appearance. Itís "a dream come true," he said.

He is himself a descendant of a prominent Austrian-Jewish family as the grandson of composer Arnold Schoenberg.

Austrian Consul General Peter Launsky-Tiefenthal said in Los Angeles that he had not received any immediate reaction from his government.

Schoenberg will discuss the Altmann case and related issues on Friday, June 25, during 6:30 p.m. services and a following dinner at Mishkon Tephilo, 206 Main Street, Venice. For information and dinner reservations, call (310) 392-3029.
 

Top court allows suit against Austria to recover art

By: MARILYN H. KARFELD Staff Reporter

Thea Klestadt, a 91-year-old Beachwood resident, art collector and niece of
an influential, pre-World War II German Jewish art dealer, has some
misgivings about this week's Supreme Court decision allowing a California
woman to sue in a U.S. court over Nazi-looted art.
The justices ruled 6-3 that Maria V. Altmann, 88, can sue Austria and its
national gallery in Los Angeles federal court over six paintings worth more
than $100 million. While the justices did not rule on the merits of
Altmann's case, only her right to sue a foreign government, the decision may
pave the way for Americans to sue other sovereign states over stolen
property and art as well as other war crimes dating back to the Holocaust
era.

Klestadt is "not so sure the ruling will make much of a difference" to those
trying to retrieve Nazi-looted art. She knows firsthand the difficulty of
proving a claim to a work of art with gaps in its provenance or ownership
history during the Holocaust era.
Her uncle, art dealer Alfred Flechtheim, once owned an important Cubist
painting by Fernand Leger that now hangs in the Cleveland Museum of Art. The
museum bought the painting in 1981 and has listed it on its Web site as one
of several hundred with unknown provenance from 1933 to 1945.
A 1929 black-and-white photo in a book on Berlin apartments clearly shows
the Leger painting, "The Aviator," hanging on the wall of Flechtheim's
study. In 1941, the painting turned up in the hands of a Swiss collector.
The question is, how did it get there?
Despite the Supreme Court's decision, the modest and soft-spoken Klestadt
says having to go to the enormous expense and effort of filing a lawsuit in
federal court "is a little too much of a process."
The white-haired nonagenarian, whose apartment overflows with art, believes
some paintings that passed through her uncle's hands were confiscated by the
Nazis and somehow ended up on the walls of museums in the U.S. and abroad.
While she thinks the Leger properly belongs on the wall at the CMA, it's
partly because she has no proof of a claim to the work. Disappointed that
her fascinating uncle is little known in America, she's mainly interested in
raising his profile in art history.
Altmann's story bears some similarity to Klestadt's. An Austrian refugee who
arrived in California in 1942, she is the niece and heir of an Austrian
Jewish art collector. In 1938, the Nazis confiscated six paintings by
Gustave Klimt that belonged to Altmann's uncle, Ferdinand Bloch-Bauer. Two
of the paintings are portraits of her aunt (Ferdinand's wife), Adele
Bloch-Bauer.
Austria has fought the return of the paintings, now hanging in its national
gallery, because they argue that sovereign states are immune to lawsuits
filed in American courts. Furthermore, they claim that the Bloch-Bauers
intended to bequeath the paintings to the Austrian national gallery.
A majority of the Supreme Court justices agreed with Altmann's contention
that the Foreign Sovereign Immunities Act of 1976 allows her to sue over
conduct that predated the passage of the law.
The Supreme Court's decision was a defeat for the Bush administration, which
argued that the dispute over the paintings should be handled through
diplomacy, not litigation. Writing for the majority, Justice John Paul
Stevens said the decision was a narrow one and that Austria could still
defend itself in federal court on diplomatic grounds.
The court decision will likely have major international ramifications,
Michael Bazyler of Whittier Law School in California told JTA. He analyzed
the Altmann case in his book Holocaust Justice: the Battle for Restitution
in American Courts.
Most immediately, the ruling could impact Holocaust-era cases pending in
U.S. courts against the French and Polish governments, which have claimed
immunity, Bazyler said.
Germany may also be liable to new property claims. Other beneficiaries could
be Korean women who were forced into being sex slaves for Japanese soldiers
in World War II.
But Eli Rosenbaum, director of the Justice Department's Nazi-hunting unit,
whose office has helped investigate looted artwork, says it's hard to say if
the Altmann decision will lead to numerous new suits.
"Unless the art is worth at least several hundred thousand dollars, it's not
worth suing in this country," Rosenbaum says. "The legal fees will be over
$100,000. It also takes a long time, which aging Holocaust survivors don't
have."
Shaker Heights native Miriam Kleiman, a historical researcher at the
National Archives in Washington, D.C., who formerly worked on the Swiss
banks and slave labor cases, says the burden of proof still rests on the
claimant seeking to recover his stolen artwork, not on the museums.
"There's been a lot of attention, but not much art has been returned," she
says.
Museums have done a lot of provenance research into their own collections of
European art and have posted some of their findings on the Internet, she
points out. Unfortunately, there isn't a central registry for the artworks
with murky provenance, and museums have disagreed over the validity of the
various registries.
Often, Kleiman says, they've been more concerned about their liability,
rather than with compensating those who have lost family treasures.
After World War II, the U.S. military government in Germany inventoried and
categorized the stolen art, Kleiman says. The information, generally written
on now faded, small index cards, is hard to read. The National Archives has
begun transferring to microfilm all of the documentation it has on the
looted art which should make the process easier.
The archives hopes to make this information available on the Internet so
that everyone can easily access it.
- With JTA reports.

Supremes Say Foreign Governments Can Face Suits in U.S. Courts
In separate case, justices strike 9th Circuit ruling involving Mexican
trucks and NAFTA
Tony Mauro
Legal Times
06-08-2004

Rejecting the view of the Bush administration and several foreign
governments, the Supreme Court ruled Monday that federal law allows
Americans to sue other nations in U.S. courts for long-ago war crimes and
other offenses.
By a 6-3 vote, the Court gave the green light to Maria Altmann's suit
against the Austrian government to recover valuable paintings owned by her
uncle that were expropriated after World War II.
Justice John Paul Stevens, writing for the majority in Republic of Austria
v. Altmann, No. 03-13, said the Foreign Sovereign Immunities Act, which
allows for certain civil suits against foreign governments, applies to
conduct that occurred before the law's passage in 1976. But Stevens
emphasized the narrowness of the ruling, noting that the United States and
foreign governments will still be able to argue in such cases that sovereign
immunity should apply under other doctrines, or that the suits should fail
because of statutes of limitations or treaty obligations.
"Nothing in our holding prevents the State Department from filing statements
of interest suggesting the courts decline to exercise jurisdiction in
particular cases implicating foreign sovereign immunity," wrote Stevens.
But in dissent, Justice Anthony Kennedy warned that the decision "injects
great prospective uncertainty into our relations with foreign sovereigns."
Kennedy, joined by Chief Justice William Rehnquist and Justice Clarence
Thomas, said traditional presumptions against the retroactivity of new laws
should have prevailed.
Scott Cooper of the New York firm Proskauer Rose, who represented Austria in
the case, said, "There's no question that we are disappointed in the
outcome." But, he added, "the Court majority plainly does not intend that
this decision result in a lot of other cases."
The Altmann case drew wide interest not just because of international
concern -- briefs were filed by Mexico and Japan on the side of Austria --
but also because of Altmann's personal quest for the six Gustav Klimt
paintings valued at more than $150 million. An Austrian journalist
discovered evidence in 1998 that the paintings and other works at the
Austrian Gallery, Austria's national museum, had been seized by Nazis or
expropriated by Austria after World War II. The paintings sought by Altmann
had hung in the Vienna home of her uncle. She won her case at the district
court level and before the 9th U.S. Circuit Court of Appeals.
In the majority opinion, Stevens reviewed Altmann's saga as well as years of
the Court's retroactivity doctrine, concluding that there is "clear evidence
that Congress intended the act to apply to preenactment conduct."
Emory University law professor David Bederman said the ruling may have more
impact on the issue of retroactivity of federal laws than on international
litigation.
Bederman, who wrote an amicus brief in the case on behalf of Jewish legal
organizations, said that a recent "cottage industry" of claims against
Germany and Japan for World War II-era conduct had mostly been thwarted by
existing treaties and other legal impediments -- and would not be revived by
Monday's ruling. "I don't see any significant impact on the volume of
cases," resulting from the Court's decision, Bederman said. But some cases
are still pending -- one case filed by Holocaust survivors against French
railroads, for example, and a suit by women claiming they had been enslaved
by Japan -- and may be affected by the decision.
The decision was a relatively rare instance in which the Supreme Court
upheld a 9th Circuit decision.
 

Die Presse
Restitution:
Adeles Wille und viele Vollstrecker
VON BARBARA PETSCH (Die Presse) 09.06.2004
Das US-Höchstgericht erklärte die Zuständigkeit der US-Gerichte für den
Rechtsstreit um sechs Gemälde aus dem Belvedere. Nun erst geht es um
Inhalte. Das weitere Verfahren dürfte sich Jahre ziehen.

Die USA gehen davon aus, dass sie eine weltweite Zuständigkeit für
Rechtsfragen haben. Sie selbst po chen aber auf ihre eigene Immunität", sagt
Gottfried Toman, als Jurist in der Finanzprokuratur zuständig für den
Restitutions-Prozess um sechs Klimt-Gemälde aus der Österreichischen
Galerie.

Das US-Höchstgericht hat am Montag die Zuständigkeit der US-Justiz für das
Verfahren erklärt. Das Votum: 6:3. Das Urteil, über 60 Seiten, umfasst die
Pro- wie die Kontra-Stimmen. Nun wird analysiert, ein Bericht u.Ýa. an
Bildungsministerin Gehrer geschickt. Wie es weitergeht, ist aber offenbar
schon recht klar: "Es wird jetzt fünf bis sechs Wochen dauern, bis der Akt
wieder in Los Angeles ist", erklärt Toman: "Dann wird das Verfahren auch
inhaltlich eröffnet. Es wird darum gehen, Beweise zu bringen, und es werden
Experten-Hearings stattfinden."

Die US-Gerichte werden sich mit Fragen des "Erbrechts, des Sachenrechts, des
Restitutions-Rechts in Österreich u. a. detailreich befassen müssen, neben
den inhaltlichen sind formelle Fragen zu klären", so Toman. Mit dem Spruch
der US-Höchstrichter "wird eine Tür geöffnet", dabei gehe es nicht mehr nur
um Kunst, das Urteil sei "Wasser auf die Mühlen" der Betreiber aller
Sammelklagen: "Es ist dem Anwalt der Klägerin Maria Altmann, Randol
Schoenberg, gelungen, die Rechtsprechung umzudrehen, dazu kann man ihm nur
gratulieren", meint Toman.

Hat der Anwalt der Republik Österreich versagt? "Hier liegt keine
anwaltliche Fehlleistung vor. Es ist das Worst-Case-Szenario eingetreten.
Das hätte jedem Anwalt passieren können", betont Toman. Seiner Ansicht nach
werde eine Vielzahl von Verfahren von dem Urteil beeinflusst, darunter etwa
die Klage koreanischer Zwangs-Prostituierter in der japanischen
Besatzungszeit im II. Weltkrieg oder der Prozess gegen die französischen
Staatsbahnen wegen des Transports von KZ-Häftlingen: "Das geht jetzt sicher
nicht nach der Rosinen-Theorie. Die Amerikaner müssen viel Personal haben,
wenn sie das alles abwickeln wollen."

Einen eigenen österreichischen Prozess nach dem amerikanischen werde es
jedenfalls nicht geben, meint Toman.

Wieso kommt es erst jetzt zu diesem Prozess? "Das kann ich nicht sagen.
Zwischen 1958 und 1998 hat sich nichts getan. Die Familie Bloch-Bauer ist
eine der am besten restituierten in Österreich. Es gab umfangreiche
Rückgaben. Der Fall ist ausführlich dokumentiert. Adele Bloch-Bauer hat die
Bilder der Österreichischen Galerie vermacht, das Testament liegt vor. Ihr
Mann hat es anerkannt und ein Bild eingebracht. 1948 hat der Anwalt der
Familie Bloch-Bauer schriftlich bestätigt, dass die Gemälde der Galerie
gehören, und außerdem gab es einen General-Vergleich, der von den Alliierten
bestätigt wurde", berichtet Toman.

Worum geht's? Die sechs Bilder aus der Österreichischen Galerie sind: -
"Adele Bloch-Bauer I und II", "Apfelbaum I", "Buchenwald (Birkenwald)",
"Häuser in Unterach am Attersee" sowie "Amalie Zuckerkandl". Die ersten fünf
sind im Testament Adele Bloch-Bauers erwähnt. Darin bittet sie ihren Mann
Ferdinand, nach seinem Tod die Bilder der Republik Österreich bzw. der
Österreichischen Galerie zu schenken. Der jüdische Industrielle Ferdinand
Bloch-Bauer wurde in der NS-Zeit enteignet. Er musste in die Schweiz
flüchten. Die Bilder wurden noch zu seinen Lebzeiten von einem von den
Nationalsozialisten eingesetzten "kommissarischen Verwalter" dem Museum
übergeben bzw. verkauft.

Die heute 88-jährige Bloch-Bauer-Nichte Maria Altmann, die Klägerin, musste
ebenfalls vor den Nationalsozialisten fliehen. Sie lebt heute in Los Angeles
und wird vertreten durch einen Enkel des Komponisten Arnold Schoenberg,
Randol Schoenberg. Er hatte für sie 2000 in den USA die Klage gegen die
Republik Österreich eingebracht, nachdem sie eine Klage in Österreich auf
Grund des hohen Streitwerts (100 bis 150 Millionen Dollar) nicht
weiterverfolgt hatte.

In Kalifornien hat ein Gericht in erster Instanz festgestellt, dass die
Klage vor einem US-Gericht verhandelt werden kann. Die Republik Österreich
berief. Ein US-Berufungsgericht gab erneut der Klägerin Recht. Österreich
rief daraufhin das US-Höchstgericht in Washington an. Die US-Regierung gab
eine Stellungnahme ab, in der sie sich der Position Österreichs anschloss.
Österreich sei durch die Immunität aus Gründen des Völkerrechts vor der
Klage geschützt. Die US-Höchstrichter folgten der Position des
State-Departments nun jedoch mehrheitlich nicht.

In den Wiener Museen herrschte Dienstag Funkstille. Weder
KHM-Generaldirektor Seipel noch der Chef der Österreichischen Galerie,
Gerbert Frodl, wollten sich zu dem Urteil äußern. Schiele und Klimt zählen
zu den wichtigsten Attraktionen der Österreichischen Galerie, vor allem bei
den Touristen. 400.000 Besucher, derzeit mit stark steigender Tendenz, lockt
das Museum jährlich.

Das Leopold-Museum führt nach der Beschlagnahme zweier Schiele-Gemälde im
Jänner 1998 nach einer Ausstellung im New Yorker Museum of Modern Art noch
immer einen Prozess um Schieles "Walli", die in den USA bleiben musste.
Dieser wird sich noch Jahre hinziehen. Da er aber am Laufen ist, wird er
nach Einschätzung des Leopold-Museums nicht berührt von der jetzigen
Entscheidung der US-Höchstrichter.

"Frodl hätte Maria Altmann zwei Klimt-Landschaften geben sollen, man hätte
es nicht auf einen Prozess ankommen lassen dürfen", meint ein Kunst-Kenner,
der lieber anonym bleiben will, zur "Presse".

Amerikanische Zeitungen von New York bis Los Angeles berichteten Dienstag
ausführlich über den Entscheid der Höchstrichter. So zitiert etwa die New
York Times einen der Höchstrichter, John Paul Stevens, Österreich bleiben
genügend Mittel zur Verteidigung, wenn der Prozess in die nächste Phase
geht, nicht zuletzt auf diplomatischer Ebene, umso mehr als die US-Regierung
gegen den Prozess sei. Die "Washington Post" wies auf die Gegenstimme eines
anderen Richters, Anthony M. Kennedy, hin, der - wie die Bush-Administration
- befürchtet, der Richtspruch "bringe große Unsicherheiten in die
Beziehungen der USA mit souveränen, ausländischen Staaten".

Eine "eher formale Entscheidung", meinte am Dienstag Bundeskanzler Wolfgang
Schüssel nach dem Ministerrat. Das Urteil sei "ernst zu nehmen". Österreich
habe bei der Rückgabe von Kunstgegenständen "sehr große Leistungen
erbracht", im konkreten Fall habe der Beirat entschieden, dass eine Rückgabe
nicht gerechtfertigt sein. Für den Kanzler bestätigt die Entscheidung der
US-Höchstrichter, dass es gut sei, in diesem Fall den Rechtsweg zu
beschreiten, "und dass es richtig war, dass die Republik alle Rechtsmittel
ausschöpft".

Randol Schoenberg zeigte sich zuversichtlich, nun nach dem Streit um die
Zuständigkeit den Fall auch inhaltlich vor US-Gerichten gewinnen zu können:
"Daran ist nicht zu zweifeln!" "Ich bin sehr glücklich. Das Urteil
entspricht meinen Träumen, nicht meinen Erwartungen", meinte Maria Altmann.
Siehe auch Seite 36

Was Geschah:
Der Fall Bloch-Bauer
(Die Presse) 09.06.2004
"Die Unterwelt hatte ihre Pforten aufgetan", so Carl Zuckmayer über den
"Anschluss" Österreichs 1938 an Nazi-Deutschland. Bei Bloch-Bauers ist
Hausmusik. Um 20 Uhr ist sie beendet. "Auf den Straßen ist der vandalierende
braune Mob unterwegs. Ferdinand Bloch-Bauer floh am 15. März 1938 aus
Österreich", schreibt Hubertus Czernin. Der Journalist hat den Fall
Bloch-Bauer recherchiert, die Bücher sind in seinem Czernin-Verlag
erschienen. Ferdinand Bloch-Bauer starb 1945 in der Schweiz. Internet: Das
Urteil der Höchstrichter auf www.supremecourtus.gov, weitere Homepages hat
der Anwalt der Klägerin Maria Altmann, Randol Schoenberg, (u. a.
www.adele.at).
 

Völkerrecht:
"Hegemoniale Tendenzen der USA"
VON BENEDIKT KOMMENDA (Die Presse) 09.06.2004
Für Karl Zemanek, den Doyen der österreichischen Völkerrechtslehre, passt
die Zuständigkeitsentscheidung des Supreme Court zur Neigung der Amerikaner,
sich zum Richter über alles und jedes aufzuspielen.

Das hat man erwarten können." Karl Zemanek, der Altmeister der Völker
rechtslehre in Österreich, zeigt sich im Gespräch mit der "Presse" weniger
überrascht vom Spruch des Supreme Court der USA in der Causa "Republic of
Austria et al. versus Altmann" als die regierungsoffiziellen Vertreter
Österreichs.

Die Entscheidung, die die letzten Hindernisse für einen Prozess der
Bloch-Bauer-Erbin Maria Altmann gegen die Republik und die Österreichische
Galerie aus dem Weg räumt, bricht zwar mit dem fundamentalen Grundsatz des
Völkerrechts, wonach kein Staat über einen anderen richten kann. Aber, so
Zemanek: "Sie trifft sich mit den imperialen oder hegemonialen Tendenzen der
USA." Die Amerikaner sähen sich als Hüter der Weltwerte und der
Weltgerechtigkeit. "Damit haben sie kein Problem, ihre gerichtliche
Zuständigkeit auf Dinge auszudehnen, die sie eigentlich nichts angehen."

Soweit es um hoheitliche Akte - wie die behauptete Enteignung der
Klimt-Gemälde - geht, steht die souveräne Gleichheit der Staaten einer
Überordnung eines derselben über andere entgegen. Das entspricht zumindest
der traditionellen Auffassung des Völkerrechts ("par in parem non habet
imperium"). Doch davon lassen sich die Amerikaner wenig beeindrucken, deren
Gerichte immer stärker eine "extraterritoriale Zuständigkeit" in Anspruch
nehmen. "Sie versuchen, für jeden Fall eine Zuständigkeit zu begründen, wenn
auch nur der leiseste Zusammenhang besteht, den man in Europa nicht als
zuständigkeitsbegründend ansehen würde", sagt Zemanek, emeritierter
Professor in Wien. Man brauche nur mit einem US-Börsenbroker telefoniert zu
haben, schon könne man, wegen welchen Vorwurfs immer, in den USA geklagt
werden.

Im Streit um die Klimt-Bilder gibt es als einzigen Anknüpfungspunkt den
Umstand, dass die Klägerin Amerikanerin ist. Der 1976 erlassene "Foreign
Sovereign Immunities Act" (FSIA) anerkennt zwar grundsätzlich die
Staatenimmunität; er gibt der US-Justiz aber das Recht, über
völkerrechtswidrige Enteignungen von Staaten zu richten, die in den USA
kommerzielle Aktivitäten entwickeln. Das wurde im Klimt-Bilder-Streit vom
Berufungsgericht in Kalifornien daraus abgeleitet, dass die Österreichische
Galerie in den USA wirbt und Bücher mit Reproduktionen der Klimt-Gemälde
verkauft.

Der Supreme Court hat nun entschieden, dass das Immunitätsgesetz auch auf
Fälle vor seinem Inkrafttreten zurückwirkt. Und zwar deshalb, weil damit
bloß eine (formelle) Frage der Zuständigkeit und nicht die Zu- oder
Aberkennung einer (materiellen) rechtlichen Position entschieden sei. Die
Stellungnahme der US-Regierung, die an der Seite Österreichs für eine
weniger großzügige Auslegung des FSIA eingetreten war, stieß beim
Gerichtshof auf taube Ohren: Auf solche allgemein gehaltenen Ratschläge über
die Auslegung von Gesetzen brauche der Gerichtshof nicht zu hören, heißt es
in dem Urteil. Und warum Österreich im Speziellen geschont werden sollte,
dazu habe die Regierung nichts vorgebracht (und will es - zufolge einer
Fußnote in dem Urteil - auch nicht tun).

Ein Bezirksgericht in Kalifornien muss sich jetzt ins österreichische Recht
einarbeiten, um über die Eigentumsverhältnisse an den Gemälden zu
entscheiden - für Zemanek "absurd, wenn man sich den hohen Bildungsstand der
gewählten US-Richter vor Augen hält". Es werde nichts anderes übrig bleiben,
denn Experten als "Rechtszeugen" zu berufen. Die geben dann Auskünfte über
österreichisches Recht, auf deren Grundlage geurteilt wird, spöttelt
Zemanek.

Die Entscheidung wirft die Frage nach der Präzedenzwirkung für andere
Streitigkeiten auf. Christoph Schreuer, Professor für Völkerrecht an der
Universität Wien, glaubt nicht, dass nun über alle Handlungen eines
ausländischen Staates irgendwo auf der Welt in den USA prozessiert werden
kann. So mache der FSIA allgemein bei rechtswidrigem Verhalten (abseits von
Enteignungen) nur dann eine Ausnahme von der Immunität, wenn die Handlungen
- etwa Kriegsverbrechen - auf US-Boden gesetzt worden seien. Schreuer
widerspricht damit der These, dass damit etwa einem Prozess koreanischer
"Comfort-Women", die im Zweiten Weltkrieg von Japanern missbraucht wurden,
in den USA der Weg geebnet sei.

Im Streit um die Klimt-Bilder hat Schreuer die Zuständigkeitsfrage als
Altmanns größtes Problem gesehen. Nun habe die Klägerin die besseren Karten
im Prozess. Allerdings: Ein Urteil gegen Österreich könnte nicht mit
rechtlichem Zwang durchgesetzt werden. Österreich sei nicht zur
Vollstreckung von US-Urteilen verpflichtet, so Schreuer. Die Österreichische
Galerie müsste sich allerdings hüten, Bilder aus ihren Beständen in den USA
zu zeigen, denn dann könnte die US-Justiz zuschlagen.

Meinung:
Bilderstreit im falschen Land
VON NORBERT MAYER (Die Presse) 09.06.2004
E
s ist ein erhebendes Gefühl, wenn einzelne Bürger gegen den Staat Recht
bekommen. Da zeigt sich die Qualität der Gerichte, sie sind für das
Funktionieren eines demokratischen Landes unerlässlich. Deshalb ist es schön
zu hören, dass Maria Altmann vom US-Supreme Court eingeräumt wird, den Staat
Österreich zu klagen. Sie fordert die Rückgabe jener Bilder, die ihre Tante,
die 1925 verstorbene Adele Bloch-Bauer, der Österreichischen Galerie
hinterlassen wollte. Die Bilder kamen aber nicht direkt in Staatsbesitz,
sondern auf gewundenen Wegen. Die Schenkung hätte erst nach dem Tod von
Adeles Mann, dem jüdischen Industriellen Ferdinand Bloch-Bauer, erfolgen
sollen. Doch zuvor musste Bloch-Bauer vor den Nazis in die Schweiz fliehen,
sein Vermögen wurde arisiert. Er hatte leider nicht die Gelegenheit,
Österreich, dieses Bollwerk des Herrn Karl gegen den Faschismus, zu
beschenken.

Die Bilder sind trotzdem im Belvedere gelandet, aus Österreichs Sicht sogar
ganz legal. Erst wurden sie der Galerie vom Nazi-Verwalter verkauft oder
übergeben, dann erzielte die Zweite Republik eine Einigung mit den Erben.
Alles wasserdicht, sagt man. Das also soll der letzte Wille der Adele
Bloch-Bauer gewesen sein. Die Bilder bleiben in Wien, die Nachgeborenen sind
abgefunden. Alles klar?

Nicht ganz. Wie gesagt, es ist erhebend, wenn sich ein Kleiner gegen einen
Großen durchsetzt. Und die Art, wie Österreich zur Herausgabe der Bilder
gezwungen werden soll, ist mindestens so umstritten wie das Beharren Wiens,
dass alles rechtens sei. Ausgerechnet ein US-Gericht will einen souveränen
Staat zu einem Prozess in den USA zwingen. Das ist neu. Üblicherweise legen
Staaten ihre Konflikte durch Diplomatie oder durch deren Fortsetzung mit
anderen Mitteln bei - aber dass ein anderer Staat auf die Anklagebank
gerufen wird, ist bizarr. Besonders im Falle der USA, die zwar selber gerne
den Weltenrichter spielen, aber nicht bereit sind, sich internationalen
Gerichten oder gar der UNO zu unterwerfen. Dieselbe Logik, mit der man Frau
Altmann beglückwünscht, zwingt dazu, dass man Österreich ermutigt, sich
nicht dem Diktat einer anmaßenden Supermacht zu unterwerfen.

Wie löst man das Dilemma? Österreich ist lange schändlich mit der
Restitution umgegangen. Erst die jetzige Regierung hat entscheidende
Schritte der Versöhnung gesetzt. Was spricht also dagegen, dass Wolfgang
Schüssel die 88-jährige Maria Altmann nach Wien einlädt, um mit ihr über den
komplexen Fall Bloch-Bauer zu reden? Ganz ohne Richter. Im Kleinen. Aus
reiner Menschlichkeit.

norbert.mayer@diepresse.com

Im

Zweifelsfall

soll man

für die
Kleinen, nicht

für die Großen

sein.
 

22:29 MEZ    Ý    Der Fall Bloch-Bauer in den USA: Österreichs Chancen sind
intakt
Der juristische Hintergrund der Entscheidung des Supreme Court als Kommentar
der anderen von Franz J. Heidinger

Franz J. Heidinger ist Rechtsanwalt in Wien.
Ý    Maria Altmann brachte in den USA eine Klage gegen die Republik
Österreich auf Rückgabe von sechs Klimt-Gemälden ein. Und ein kalifornischer
District Court entschied, dass die Causa bei ihm anhängig gemacht werden
konnte. Er bejahte somit das Vorliegen der Gerichtsbarkeit und seiner
Zuständigkeit. Diese prozessuale Vorfrage wurde in 2. Instanz bestätigt und,
nach Einsprüchen der österreichischen Seite, dem US-Supreme-Court vorgelegt.
Die Causa wurde im Rahmen einer Zulassungsrevision angenommen, die sich
ausschließlich mit der Frage befasste, ob eine Zuständigkeitsbegründung im
konkreten Fall durch Rückwirkung einer gesetzlichen Bestimmung zulässig ist
oder nicht.

Diese Frage wurde nunmehr in einer rechtsdogmatisch Aufsehen erregenden
Entscheidung mit sechs zu drei Stimmen bejaht, womit die Causa vor dem
erstinstanzlichen Gericht grundsätzlich weitergeführt werden kann. Dies
bedeutet weder eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Vorbringen noch
eine endgültige Entscheidung über prozessuale Vorfragen.

Sovereign Immunity

Bereits im Jahr 1812 legte der Supreme Court im Fall Schooner Exchange vs.
Mc Fadon klar, dass ausländischen Souveränen Immunität vor US-Gerichten nur
als Ausfluss von "grace and comity" gewährt wird, also als Entgegenkommen im
Umgang von zivilisierten Nationen miteinander. Die Beurteilung, ob ein
solcher Immunitätsfall vorliegt (der eine Prozessführung a limine
ausschließt), wurde stets als politischer Akt interpretiert. Das strikt nach
dem Prinzip der Gewaltentrennung funktionierende US-Rechtssystem erlaubte
es, dass die unabhängigen Gerichte den Empfehlungen der exekutiven
Staatsgewalt folgten.

Mitte des 20. Jahrhunderts jedoch legte die Regierung eine neue "policy"
fest, die die Anwendung des Privilegs der Immunität ausländischer Souveräne
einschränkte. Mit dieser Einschränkung war nunmehr der Ball wieder bei den
Gerichten, die entscheiden mussten, ob ein Sachverhalt in den
Anwendungsbereich der Immunität fiel oder nicht. Dies führte zu unscharfen
Abgrenzungen zwischen den Staatsgewalten der Rechtsprechung und der
Exekutive, die dazu führten, dass 1976 ein Gesetz, der Foreign Sovereign
Immunity Act (FSIA), erlassen wurde. Es stellt klar, unter welchen
Voraussetzungen Immunität in Anspruch genommen werden kann.

Da der dem Altmann-Verfahren zugrunde liegende Sachverhalt auf die NS- und
Nachkriegszeit zurückgeht, stellte sich die Frage, ob die Bestimmungen des
FSIA aus dem Jahr 1976 auf einen Sachverhalt angewendet werden können, der
weit davor lag. Ausschließlich diese Frage hat der Supreme Court analysiert
und ist zum Schluss gelangt, dass die Anwendung zulässig ist - im Interesse
einer möglichst klaren und vorhersehbaren Interpretation des Gesetzes und
der Anwendung desselben durch die Gerichte.

Diesen Punkt kritisieren aber drei Richter, die gegen diese Entscheidung
gestimmt haben. Sie meinen, dass den internationalen Beziehungen der USA
kein guter Dienst erwiesen worden sei und die Frage im konkreten Fall nicht
unter Zugrundelegung des FSIA, sondern vielmehr nach meritorischer Prüfung
durch das Gericht zu erfolgen hätte. Damit würde man zur Praxis vor 1976
zurückkehren.

Kein Präjudiz

Die Entscheidung ist aber trotz ihres Inhalts von äußerst eingeschränkter
Bedeutung. Der Supreme Court hat ausdrücklich festgestellt, dass die
Entscheidung einen "äußerst engen Anwendungsbereich" hat, da es sich nur um
die Auslegung einer FSIA-Bestimmung handelt (betreffend Retroaktivität).
Damit macht das Gericht klar, dass diese Entscheidung auch nicht als
allgemeines Präjudiz herangezogen werden soll. Dies bedeutet, dass aus
dieser Entscheidung für die weiteren anhängigen spektakulären Fälle nur sehr
wenig zu gewinnen sein wird. Zur Vorsicht gemahnt sind auch alle, die jetzt
glauben, gegen alles und jedes in den USA klagen zu können.

Genauso eingeschränkt ist aber auch die Bedeutung der Entscheidung im
konkreten Fall, da der Supreme Court klar machte, dass keine inhaltliche
Festlegung erfolgt sei und darüber hinaus - und das ist die gute Nachricht
für die Vertreter Österreichs - nicht einmal ein letztes Wort zur
tatsächlichen Entscheidung über inländische Gerichtsbarkeit und
Zuständigkeit in der Sache selbst gesprochen ist.

Hier sagt das Gericht nämlich, dass es zwar zulässig ist, die Klage
anzunehmen und anzuhören, dass aber gerade aus der Anwendung des FSIA die
Möglichkeit ableitbar ist, das Verfahren zu beenden, wenn nämlich a)
behauptet und bewiesen wird, dass die inkriminierten Handlungen hoheitlicher
Natur waren (Act of State Doctrine), b) die US-Regierung erklärt, an der
Weiterführung des Verfahrens nicht interessiert zu sein, oder c) es dem
Kläger nicht gelingt zu beweisen, dass tatsächlich die Voraussetzungen für
die Ausnahme von der Immunität gemäß FSIA gegeben sind.

Diese drei wesentlichen Elemente lassen den Verfahrensausgang mehr als
offen. Erst wenn die Vorfragen insgesamt für die Klägerin positiv beurteilt
werden, folgt eine Auseinandersetzung über das (Nicht-)Bestehen von
Ansprüchen.

Ruhe bewahren!

Das bisherige Verfahren wurde stark emotional geführt, und daher ist es
nicht überraschend, dass der Vertreter der Klägerin, Randol Schoenberg, dem
zu seinem Erfolg zu gratulieren ist, nunmehr versucht, Druck auf die
handelnden Politiker auszuüben, die Sache vergleichsweise zu bereinigen. Aus
juristischer Sicht ist der österreichischen Seite jedoch zu empfehlen, Ruhe
zu bewahren und in der nächsten Prozessphase keinesfalls das Handtuch zu
werfen. (DER STANDARD, Printausgabe 11.6.2004)