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March 8, 2005

Austrian government in mediation over art

By Associated Press

A California woman who sued to retrieve $150 million worth of family paintings stolen by the Nazis was in mediation Monday with the Austrian government in federal court.

News of the court-ordered talks came about eight months after the U.S. Supreme Court ruled that Maria Altmann, 89, could sue over the six Gustav Klimt paintings.

"I can confirm that there is a mediation and it's court-ordered," said Don Burris, an attorney for Altmann who has served as co-counsel in the case.

Lead attorney E. Randol Schoenberg was in court Monday and could not immediately be reached for comment.

Burris said representatives from the Austrian government and the Austrian Gallery, where the paintings now hang, were present at the session, which was being brokered by a professor with expertise in Austrian history.

The Austria Press Agency reported Sunday that Austrian historian and professor Dieter Binder was the court-appointed mediator.

The court ruled in a 6-3 vote June 7, 2004, that Altmann could pursue the lawsuit to retrieve paintings that include portraits of her aunt. The Bush administration favored settling such disputes diplomatically and argued that America's relationships with other countries were on the line in the case.

The paintings are among an estimated 600,000 works of art the Nazis stole during Adolf Hitler's rule in Germany.

The Nazis seized the possessions of Altmann's wealthy Jewish family soon after they came to power in Austria in 1938. She and her husband escaped to America after she had been detained and her husband imprisoned in a labor camp.

Austria contends rightful ownership of the paintings, because Altmann's aunt, Adele Bloch-Bauer, asked that the art be donated to the government gallery before her death in 1925.
 

APA0128 5 KI 0408                                          08.Mär 05
Kunst/Nationalsozialismus/USA/Österreich

Vermittlung im Rechtsstreit um Klimt-Bilder wird heute fortgesetzt
Utl.: Vertraulichkeit der Gespräche vereinbart

Washington/Los Angeles (APA) - Im bereits jahrelang geführten Rechtsstreit um sechs wertvolle Klimt-Bilder zwischen der Klägerin Maria Altmann und der beklagten Republik Österreich kam es am gestrigen Montag in Los Angeles zu einem Vermittlungsversuch, der heute, Dienstag, fortgesetzt wird. Der von Österreich nominierte Historiker Professor Dieter Binder hat versucht, zwischen den Streitparteien einen Vergleich zu erzielen. Die Streitparteien haben von Seiten des Gerichts Vertraulichkeit aufgetragen bekommen, wie der Vizepräsident der Finanzprokuratur, Manfred Kremser, auf Anfrage der APA bestätigte.

Diese Vermittlung geschieht im Auftrag des Gerichts in Los Angeles, bei dem der Rechtsstreit anhängig ist. Als Vermittlungstage waren Montag und Dienstag, 7. und 8. März, vorgesehen, allerdings mit "Open End", wie Kremser erklärte. Können sich die Parteien nicht einigen, ist für 1. November ein Prozesstermin anberaumt. Weder der Anwalt der Klägerin, Randol Schoenberg, noch Vertreter der beklagten Republik Österreich gaben bisher eine Erklärung ab.

Maria Altmann, die am 18. Februar ihren 89. Geburtstag gefeiert hat, ist die Nichte von Ferdinand und Adele Bloch-Bauer, der ehemaligen Eigentümer der Klimt-Bilder. Im Verfahren Altmann vs. Österreich geht es um das Eigentum an sechs von Gustav Klimt geschaffenen Bildern: "Adele Bloch-Bauer I", " Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum I", "Buchenwald (Birkenwald)" und "Häuser in Unterach am Attersee" sowie "Amalie Zuckerkandl". Die ersten fünf davon sind im Testament von Adele Bloch-Bauer erwähnt, in dem sie ihren Mann Ferdinand bat, nach seinem Tod die Bilder der Republik Österreich bzw. der Österreichischen Galerie zu schenken. Adele starb in der Zwischenkriegszeit.

Der jüdische Industrielle Ferdinand Bloch-Bauer wurde in der NS-Zeit enteignet und musste in die Schweiz flüchten, die Bilder wurden noch zu seinen Lebzeiten von einem von den Nazis eingesetzten "kommissarischen Verwalter" an das Museum übergeben bzw. verkauft. Ferdinand Bloch-Bauer starb 1945 mittellos in der Schweiz. Er hatte in seinem Testament seinen Neffen und seine zwei Nichten als Alleinerben eingesetzt.

Das Gerichtsverfahren soll klären, wer rechtmäßiger Eigentümer der Bilder ist: Die Republik Österreich oder Bloch-Bauer-Nichte Maria Altmann, die in Los Angeles lebt. Altmann musste nach dem Einmarsch der Nazis in Österreich fliehen. Über die Niederlande gelangte sie in die USA, wo sie heute als US-Staatsbürgerin in Kalifornien lebt. Anwalt Schoenberg hatte für Altmann im Jahr 2000 in den USA eine Klage gegen die Republik Österreich eingebracht, nachdem sie eine Klage in Österreich auf Grund des hohen Streitwerts aus Kostengründen nicht weiter verfolgte. Österreich hat die Zuständigkeit amerikanischer Gerichte bestritten. Im Juni 2004 hatte das US-Höchstgericht zu Gunsten der Klägerin Altmann für die Zuständigkeit amerikanischer Gerichte entschieden.

(Schluss) gru/juh/ley

APA0128 2005-03-08/10:02

081002 Mär 05
 

Klimt-Bilder: Vermittlungsversuch
 
Klägerin Maria Altmann vor einer Reproduktion eines Klimt-Gemäldes.
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Washington/Los Angeles - Im bereits jahrelang geführten Rechtsstreit um sechs wertvolle Klimt-Bilder zwischen der Klägerin Maria Altmann und der beklagten Republik Österreich kommt es morgen, Montag, in Los Angeles zu einem Vermittlungsversuch. Der von Österreich nominierte Historiker Professor Dieter Binder wird versuchen zwischen den Streitparteien einen Vergleich zu erzielen. Diese Vermittlung geschieht im Auftrag des Gerichts in Los Angeles, bei dem der Rechtsstreit anhängig ist. Können sich die Parteien nicht einigen ist für 1. November ein Prozesstermin anberaumt.

Anwesend bei den Gesprächen am Montag, 9 Uhr Ortszeit (18 Uhr MEZ), werden die Klägerin Maria Altmann, deren Anwalt Randol Schoenberg, die Anwälte der Republik Österreich, der österreichische Generalkonsul in Los Angeles, Martin Weiss, Gottfried Toman von der Finanzprokuratur, sowie der Vermittler Dieter Binder, Professor für Geschichte an der Universität Graz, sein, erläuterte Anwalt Schoenberg. Nach seinen Angaben möchte Österreich für die Vermittlung ein Abkommen zur Vertraulichkeit über die Gespräche schließen.

Friedliche Lösung gesucht

Maria Altmann, die am 18. Februar ihren 89. Geburtstag gefeiert hat, ist die Nichte von Ferdinand und Adele Bloch-Bauer, der ehemaligen Eigentümer der Klimt-Bilder. "Ich würde mir nichts mehr wünschen, als dass man zu meinen Lebzeiten eine friedliche Lösung findet", sagte Altmann. "Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg". Laut ihrem Anwalt Schoenberg sei eine mögliche Lösung, wenn Österreich jene Bilder, die es behalten wolle, zu einem fairen Preis kaufe.

Im Verfahren Altmann vs. Österreich geht es um das Eigentum an sechs von Gustav Klimt geschaffenen Bildern: "Adele Bloch-Bauer I", " Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum I", "Buchenwald (Birkenwald)" und "Häuser in Unterach am Attersee" sowie "Amalie Zuckerkandl". Die ersten fünf davon sind im Testament von Adele Bloch-Bauer erwähnt, in dem sie ihren Mann Ferdinand bat, nach seinem Tod die Bilder der Republik Österreich bzw. der Österreichischen Galerie zu schenken. Adele starb in der Zwischenkriegszeit.

In der NS-Zeit enteignet

Der jüdische Industrielle Ferdinand Bloch-Bauer wurde in der NS-Zeit enteignet und musste in die Schweiz flüchten, die Bilder wurden noch zu seinen Lebzeiten von einem von den Nazis eingesetzten "kommissarischen Verwalter" an das Museum übergeben bzw. verkauft. Ferdinand Bloch-Bauer starb 1945 mittellos in der Schweiz. Er hatte in seinem Testament seinen Neffen und seine zwei Nichten als Alleinerben eingesetzt.

Das Gerichtsverfahren soll klären, wer rechtmäßiger Eigentümer der Bilder ist: Die Republik Österreich oder Bloch-Bauer-Nichte Maria Altmann, die in Los Angeles lebt. Altmann musste nach dem Einmarsch der Nazis in Österreich fliehen. Über die Niederlande gelangte sie in die USA, wo sie heute als US-Staatsbürgerin in Kalifornien lebt. Anwalt Schoenberg hatte für Altmann im Jahr 2000 in den USA eine Klage gegen die Republik Österreich eingebracht, nachdem sie eine Klage in Österreich auf Grund des hohen Streitwerts aus Kostengründen nicht weiter verfolgte. Österreich hat die Zuständigkeit amerikanischer Gerichte bestritten. Im Juni 2004 hatte das US-Höchstgericht zu Gunsten der Klägerin Altmann für die Zuständigkeit amerikanischer Gerichte entschieden.
 

Artikel vom 06.03.2005 |apa |ron
 
 

Meinung:

Klimt & Kalifornien: Krisenmanagement!

EVA MALE (Die Presse) 26.02.2005

Wahrscheinlich wird es Maria Alt mann gar nicht mehr erleben. Die
hochbetagte Dame, die in Kalifornien um sechs Klimt-Bilder im Besitz der
Republik Österreich kämpft, ist zwar körperlich rüstig und geistig rege -
der Streit könnte jedoch noch Jahre dauern. Daran wird wohl auch der
Schlichtungsversuch Anfang März nichts ändern. Bei diesem handelt es sich um
eine Routineangelegenheit: Im US-Zivilprozessrecht ist es vorgeschrieben,
eine "Mediationsphase" zu durchlaufen. Leiten wird diese, als unparteiischer
Dritter, ein Grazer Historiker. Kein Jurist wohlgemerkt. Gespannt darf man
abwarten, ob es gelingen wird, den für Herbst angesetzten Prozess doch noch
zu vermeiden.

Zugegeben: Immerhin wird nun ein Forum geschaffen, wo man außerhalb des sehr
formalisierten Zivilverfahrens miteinander reden kann. Voraussetzung für
eine Lösung ist freilich, dass Österreich seine starre Haltung ändert. Hier
geht es nicht bloß um komplexe Fakten, sondern auch um Krisenmanagement und
Imagepflege. Um eine alte Dame, die in dem Rechtsstreit durchaus gute Karten
hat, vom moralischen Aspekt einmal abgesehen. Wie die öffentliche Meinung in
den USA zu einem "Nazi-Prozess" ausfallen wird, kann man sich vorstellen.

Worum geht es? Da ist einmal das Testament Adele Bloch-Bauers von 1923, in
dem sie ihren Mann, den jüdischen Industriellen Ferdinand Bloch-Bauer,
bittet, die Bilder nach seinem Tod der Österreichischen Galerie zu
überlassen. Unter den Nazis kamen sie dann jedoch auf andere Weise dorthin:
"Na, sie werden sich kein Taxi genommen haben", sagt Altmann, die Nichte,
nüchtern. Später, 1948, wurden die Bilder von den Erben "freiwillig" der
Republik übergeben. Im Klartext heißt das, dass dies die Bedingung dafür
war, andere Kulturgüter ausführen zu dürfen. Der Druck der damaligen
Behördenpraxis.

Laut Gesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen 1998, auf das sich
Altmanns Klage stützt, kann der Kanzler genau solche Bilder zurückgeben, es
besteht aber kein Anspruch auf Rückgabe - was nicht eines gewissen Zynismus
entbehrt. Ohnehin beruft sich die Republik bzw. die Finanzprokuratur, die
als ihr "Anwalt" fungiert, nicht auf die Situation nach dem Krieg, sondern
aufs Testament (und dessen vermeintliche Verbindlichkeit, die von
Erbrechtsexperten bestritten wird). Eine "secondopinion" wurde nicht
eingeholt. Altmann will die Bilder gar nicht realiter zurück. Ein
akzeptabler Betrag im Rahmen eines Vergleichs erschiene vernünftig. Nur zu
mauern hilft nicht weiter.

Altmann wird älter. Die Republik wäre gut beraten, im Klimt-Streit einen
Vergleich anzustreben.

eva.male@diepresse.com