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Posted on Mon, Jan. 16, 2006
LA woman should get art looted by Nazis, Austrian court rules
GEORGE JAHN
Associated Press

VIENNA, Austria - Austria is legally obligated to return five paintings by
Gustav Klimt to a Los Angeles woman who is the heir of a Jewish family, an
arbitration court suggested in a ruling made public Monday.

The ruling indirectly backs the family's claims that the pictures were
stolen by the Nazis.

While it is not binding, lawyers for both the family and the government have
said they would abide by it to end a seven-year legal struggle over who owns
the paintings, estimated to be worth at least $150 million.

A decision to return the paintings would represent one of the costliest
settlements since Austria's government more than a decade ago started
returning valuable art looted by the Nazis.

"The conditions of the federal law over the return ... are fulfilled," said
the court ruling, reported by the Austria Press Agency. A formal
announcement of the court decision, which APA said was reached Sunday, was
expected Tuesday.

Austrian government officials were not immediately available for comment.
But E. Randol Schoenberg, the lawyer for Maria Altmann, the Los Angeles
woman claiming the paintings, said the decision "matches all of hopes and
expectations."

"It will make Mrs. Altmann very happy," he told the Austria Press Agency.

The paintings include a gold leaf-clad portrait of Adele Bloch-Bauer, one of
the most reproduced pictures of all time.

Lawyers for the Austrian government and Altmann, 90, who is Bloch-Bauer's
niece, have fought since 1998 over rights to that and four other paintings -
a lesser-known Bloch-Bauer portrait as well as "Apfelbaum" ("Apple Tree"),
"Buchenwald/Birkenwald ("Beech Forest/Birch Forest) and "Haeuser in Unterach
am Attersee" (Houses in Unterach on Attersee Lake").

The two sides began mediation in March, following an earlier U.S. Supreme
Court decision that Altmann could sue the Austrian government.

The case stems from a 1998 law passed in Austria that required federal
museums to review their holdings to see if they included works seized by the
Nazis after they took over Austria in 1938, and to find out whether the
works were obtained by the museums without remuneration.

Schoenberg contended the art work was looted by the Nazis, and as such, U.S.
law mandates its return. Attorneys for Austria have argued Altmann's aunt
clearly intended to give the works to the Austrian Gallery, where they are
now displayed, and that the conflict should be settled in an Austrian court.

The decision is painful for Austria, even as it seeks to show it is ready to
comply with all serious restitution claims arising from wrongs during the
Nazi era.

The nation considers the paintings part of its national identity and Klimt
an Austrian icon. He was a founder of the Vienna Secession art movement that
for many became synonymous with Jugendstil, the German and central European
version of Art Nouveau.

Aside from its returning valuable art objects, Austria also has returned
properties in government possession that were looted by the Nazis.

The country also began paying compensation to Nazi victims from a $210
million fund endowed by contributions from the federal government, the city
of Vienna and Austrian industries.

The fund was created in 2001 to compensate people stripped of businesses,
property, bank accounts and insurance policies under the Third Reich.

Austria was among the most fervent supporters of Adolf Hitler. But
recognition of the need for restitution was delayed because history books
for decades depicted the country as Nazi Germany's first victim, through
annexation in 1938.

Vienna was home to a vibrant Jewish community of some 200,000 before World
War II. Today, it numbers about 7,000.
 
 

APA0184 2 KI 0120 II                                  Mo, 16.JŠn 2006

Kunst/Nationalsozialismus/USA/…sterreich/Museen

***  V O R R A N G

RŸckgabe der Klimt-Bilder: Voraussetzungen sind erfŸllt  1

Utl.: Schiedsspruch gefŠllt =

   Wien (APA) - "Die Voraussetzungen des Bundesgesetzes Ÿber die
RŸckgabe von KunstgegenstŠnden aus den …sterreichischen Bundesmuseen
und Sammlungen (...) fŸr eine unentgeltliche RŸckgabe der in Pkt.1
genannten fŸnf Bilder ("Adele Bloch-Bauer I", "Adele Bloch-Bauer II",
"Apfelbaum", "Buchenwald/Birkenwald" und "HŠuser in Unterach am
Attersee") an die Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer sind erfŸllt." Das
ist der Kernsatz des der APA vorliegenden Schiedsspruches zum
Rechtsstreit zwischen Bloch-Bauer Erbin Maria Altmann und der
Republik …sterreich.

   Damit ist der Weg frei fŸr eine RŸckgabe der Bilder an die Erben,
die Entscheidung selbst liegt bei Bildungsministerin Elisabeth Gehrer
(V). Die Streitparteien hatten im Vorfeld die Entscheidung des
Schiedsgerichts als verbindlich angenommen.
 (Forts.) aku/cm/ley/whl

APA0184    2006-01-16/11:08

161108 JŠn 06

APA0225 3 KI 0141 II               F. APA0184/16.01   Mo, 16.JŠn 2006

Kunst/Nationalsozialismus/USA/…sterreich/Museen

**  E I L T

RŸckgabe der Klimt-Bilder 2 - Schoenberg: Extrem glŸcklich

Utl.: Gehrer-Statement erst morgen nach offizieller Bekanntgabe
Wien/APA =

   Der Anwalt von Maria Altmann, Randol Schoenberg, sagte in einem
erstem Statement gegenŸber der APA: "Die Entscheidung des
Schiedsgerichtes stimmt mit allen unseren Hoffnungen und Erwartungen
Ÿberein. Sie wird Frau Altmann und die anderen Erben extrem glŸcklich
machen." Altmann schlafe derzeit, sagte Schoenberg um etwa 2.15 Uhr
morgen (Ortszeit in Los Angeles). Mit weiteren Einzelheiten wollte
Schoenberg bis nach der morgigen Pressekonferenz warten: "Wir wollen
dem Schiedsgericht die Mšglichkeit geben, seine Entscheidung zu
erlŠutern."

   Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) will erst am Dienstag nach
der offiziellen Bekanntgabe des gestern, Sonntag, gefŠllten
Schiedsspruches dazu Stellung nehmen. Sie muss laut
Restitutionsgesetz Ÿber die RŸckgabe der Bilder entscheiden. Das
Schiedsgericht hat mit seinem Spruch festgestellt, dass die
rechtlichen Voraussetzungen fŸr eine RŸckgabe erfŸllt sind.
 (Forts.) aku/cm/ley/whl

APA0225    2006-01-16/11:42

161142 JŠn 06

APA0332 5 KI 0371 II            Siehe APA0184/16.01   Mo, 16.JŠn 2006

Kunst/Nationalsozialismus/USA/…sterreich/Museen/Reaktionen

Klimt-Reaktionen - IKG: "Sehr wichtige Entscheidung fŸr …sterreich"

Utl.: "Man hŠtte sich viel ersparen kšnnen" - Historikerin Anderl:
      "sehr begrŸ§enswert", doch "tendenziell zu erwarten gewesen" -
      Klimt-Doku am Sonntag in ORF 2 =

   Wien (APA) - Der Spruch des Schiedsgerichts, das die
Voraussetzungen fŸr eine RŸckgabe der Klimt-Bilder gegeben sieht, sei
eine "sehr wichtige Entscheidung fŸr …sterreich". Dies sagte
Restitutions-Expertin Erika Jakubovits von der Israelitischen
Kultusgemeinde (IKG) am Montag gegenŸber der APA und zeigte sich
"hoch erfreut".

   Obwohl es "traurig ist, wenn so wichtige Bilder weggehen, ist es
auch eine gute Entscheidung fŸr …sterreich - gerade jetzt, wo das
Land noch mehr im Augenmerk der …ffentlichkeit ist", so Jakubovits
unter Verweis auf den derzeitigen šsterreichischen EU-Ratsvorsitz.
"Man hŠtte sich viel ersparen kšnnen. Viel €rger, viel Aufregung,
viel schlechte Publicity, viel Geld", betonte Jakubovits angesichts
des jahrelangen Rechtstreites zwischen KlŠgerin Maria Altmann und der
Republik …sterreich um die Bilder. Es sei "ohne Zweifel ein
schwieriger Fall" gewesen, dessen Ausgang nicht vorhersehbar gewesen
sei. Dennoch "habe ich nie daran gezweifelt, dass die Bilder der Frau
Altmann gehšren". Der Streit um die Klimt-Bilder war "sicherlich der
grš§te Fall. Ich kann nur hoffen, dass die Entscheidung positiv auf
andere FŠlle wirkt", so Jakubovits.

   Als "sehr begrŸ§enswert" bezeichnete die Historikerin Gabriele
Anderl ("NS-Kunstraub in …sterreich und die Folgen") gegenŸber der
APA den Spruch des Schiedsgerichts. Die Entscheidung sei "tendenziell
zu erwarten gewesen", seit sich die Parteien auf das Schiedsgericht
geeinigt hatten. Die Prominenz des Falles durch den hohen Symbolwert
der Klimt-Bilder habe "andererseits den Blick auf andere FŠlle
verstellt", so Anderl, u. a. Mitarbeiterin der Historikerkommission
der Republik …sterreich und bei der Schau "Das Neue …sterreich" in
der …sterreichischen Galerie Belvedere zum StaatsvertragsjubilŠum.
Die RŸckgaben in der "regulŠren" Provenienzforschung wŸrden "leider
relativ wenig kommuniziert" und treten gegen diese "spektakulŠren
FŠlle oder auch Negativgeschichten, wo nicht zurŸck gegeben wird", in
den Hintergrund.

   Am kommenden Sonntag (22. JŠnner) dokumentiert der Film "Der Fall
Klimt - Der Streit um die Bilder der Adle Bloch-Bauer" um 23.05 Uhr
in ORF 2 den soeben entschiedenen Restitutionsfall. Regisseur Michel
Vuillermet rollt die Geschichte der Maria Altmann dokumentarisch auf
und zeigt den Kampf einer hochbetagten Frau um ihre persšnliche
Gerechtigkeit. Im Anschluss (23.55 Uhr) zeigt sich Klimt als
Landschaftsmaler - im Film "Gustav Klimt - Landschaften".
 (Schluss) ley/whl

APA0332    2006-01-16/13:02

161302 JŠn 06

APA0411 5 KI 0520 II            Siehe APA0184/16.01   Mo, 16.JŠn 2006

Kunst/Nationalsozialismus/USA/…sterreich/Museen/Hintergrund

RŸckgabe der Klimt-Bilder: Schiedsgericht folgte KlŠgerin

Utl.: Kritik an Restitutionsgesetz - Adeles Bitte um Weitergabe der
      Bilder an Staatsgalerie "rechtlich unverbindlicher Wunsch" =

   Wien (APA) - In der knapp 50-seitigen BegrŸndung seiner Entscheidung folgt das Schiedsgericht in weiten Teilen den Argumenten der KlŠgerin Maria Altmann. Dabei hatten die drei Schiedsrichter aber nicht Ÿber die eigentliche RŸckgabe der fŸnf Klimt-Bilder zu bestimmen, sondern zwei dafŸr nštige Voraussetzungen abzuklŠren: Erstens, ob und zu welchem Zeitpunkt die Republik …sterreich Eigentum an  "Adele Bloch-Bauer I", "Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum", "Buchenwald/Birkenwald" und "HŠuser in Unterach am Attersee" erworben hat, sowie ob die Kriterien des Restitutionsgesetzes, das Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) zu einer RŸckgabe der Bilder ermŠchtigt, erfŸllt sind.

   Im ersten Punkt seines Spruchs stellt das Schiedsgericht fest, dass "die Republik …sterreich an den Bildern......durch die Einigung mit dem Vertreter der Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer, Dr. Gustav Rinesch, im Jahr 1948 Eigentum erworben hat." Die Auffassung der Republik, wonach die Bilder bereits auf Basis des Testaments der 1925 verstorbenen Gattin Ferdinands, Adele Bloch-Bauer, an die Republik gekommen seien, wurde dagegen verworfen.

   Entscheidend dafŸr war die Auslegung des Testament Adeles, die unter anderem verfŸgt hatte. "...Meine 2 PortrŠts und die 4 Landschaften von Gustav Klimt, bitte ich meinen Ehegatten nach seinem Tode der šsterreichischen Staats-Gallerie in Wien, die mir gehšrende Wiener und Jungfer. Brezaner Bibliothek, der Wiener Volks u. Arbeiter Bibliothek zu hinterlassen..." WŠhrend die KlŠgerin fŸr eine EinschŠtzung als unverbindliche Bitte plŠdierte, hielt die Republik dagegen, dass mit dem Tod Adeles das Legat sofort wirksam geworden sei - und die Republik damit bereits vor dem Jahr 1938 EigentŸmerin der GemŠlde geworden sei.

   Dem Schiedsgericht erschien "bei einer GesamtwŸrdigung der zweifellos nicht vollkommen eindeutigen UmstŠnde, die heute noch bekannt sind, die Interpretation der Anordnung als blo§er rechtlich unverbindlicher Wunsch Ÿberzeugender". Gleichzeitig hŠlt es fest, dass die GemŠlde vermutlich ohnehin gar nicht Adele gehšrt haben, sondern ihrem Gatten.

   Wichtig ist der Zeitpunkt des Eigentumserwerbs durch die Republik fŸr die Frage, ob Paragraf 1 Ziffer 1 des  Restitutionsgesetz anwendbar ist. Dieses gilt nŠmlich nur fŸr KunstgegenstŠnde, die "Gegenstand von RŸckstellungen an die ursprŸnglichen EigentŸmer oder deren Rechtsnachfolger von Todes wegen waren und nach dem 08. Mai 1945 im Zuge eines daraus folgenden Verfahrens nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes Ÿber das Verbot der Ausfuhr von GegenstŠnden von geschichtlicher, kŸnstlerischer oder kultureller Bedeutung, StGBl. Nr. 90/1918, unentgeltlich in das Eigentum des Bundes Ÿbergegangen sind und sich noch im Eigentum des Bundes befinden". WŠre die Republik also bereits vor Mai 1945 EigentŸmerin geworden, hŠtte sich die Restitution erŸbrigt.

   Weiterer Streitpunkt war die Frage, ob das Gesetz auch fŸr Objekte anwendbar sind, "deren RŸckstellung im 'vorauseilenden Gehorsam' gar nicht verlangt wurde, aber (mšglicherweise) hŠtte verlangt werden kšnnen". Diese Interpretation wird vom Schiedsgericht "fŸr die dem Zweck der Norm am besten entsprechende" gehalten. Und: "Die nicht eben glŸckliche Wortwahl (...) zeigt, dass das Gesetz leider in manchen Punkten Ÿbereilt formuliert ist und daher zu einer besonders sorgfŠltigen KlŠrung seines Teleologie zwingt." In diesem Zusammenhang wird dann auch festgehalten, dass nach dem Krieg vor allem der Druck von laufenden bzw. anstehenden Ausfuhrverfahren fŸr andere GemŠlde ursŠchlich fŸr die †berlassung der GemŠlde an die Republik war.
 (Schluss) aku/whl

APA0411    2006-01-16/14:01

161401 JŠn 06
APA0422 5 KI 0501 II            Siehe APA0332/16.01   Mo, 16.JŠn 2006

Kunst/Nationalsozialismus/USA/…sterreich/Museen/Reaktionen

Klimt-Reaktionen - Museumsdirektoren fŸr RŸckkauf der Goldenen Adele

Utl.: Rudolf Leopold und Wilfried Seipel: …sterreich sollte "Dame in
      Gold" zurŸckkaufen - Wert zwischen 43 und 100 Mio. Euro
      eingeschŠtzt - Keine Auswirkungen auf Fall "Wally" =

   Wien (APA) - FŸr einen RŸckkauf von Klimts "Bildnis Adele Bloch-Bauer I", der "Dame in Gold", sprachen sich in einer Stellungnahme gegenŸber der APA der Direktor des Leopold Museums, Prof. Rudolf Leopold, und der Generaldirektor des Kunsthistorischen Museum, Wilfried Seipel, aus. Leopold und Seipel schŠtzten den Wert des GemŠldes zwischen 43 und 100 Mio. Euro.

   "Wir hatten natŸrlich gehofft, dass die Entscheidung zu Gunsten von …sterreich und der …sterreichischen Galerie ausgeht", so Seipel, "aber sie ist in jedem Fall zu akzeptieren. Man muss davon ausgehen, dass ein wertvoller Bestand der …sterreichischen Galerie in Verlust geraten ist." Er hoffe, dass die GemŠlde weiterhin in einem Museum der …ffentlichkeit zugŠnglich sein werden, so Seipel. Vielleicht sei es mšglich, das eine oder andere als Leihgabe in der …sterreichischen Galerie zu zeigen, wenn man es als im Besitz von Maria Altmann ausweise, oder es zurŸckzukaufen.

   Das gelte vor allem fŸr das "Bildnis Adele Bloch-Bauer I", das nicht nur Klimts bedeutendstes GemŠlde, sondern eines der wichtigsten GemŠlde …sterreichs sei. "Es ist Weltkulturerbe. Vielleicht gelingt es durch eine breit angelegte Aktion, mit Hilfe von Sponsoren, das Bild fŸr …sterreich zu erhalten." Es sei schwer, den Wert der Bilder anzugeben, so Seipel. Seine SchŠtzung liegt bei mehreren Hundert Millionen Euro fŸr alle Bilder, bei 100 Millionen oder mehr allein fŸr "Adele Bloch-Bauer I".

   Auch Prof. Rudolf Leopold gab seiner Hoffnung Ausdruck, …sterreich werde "zumindest die 'Goldene Adele' zurŸckkaufen". Er schŠtzt den Wert des "Bildnis Adele Bloch-Bauer I" zwischen 43 und 51 Mio. Euro, "Adele Bloch-Bauer II" zwischen 21 und 29 Mio. Euro. Die Landschaften seien schŠtzungsweise zwischen 11 und 18 Mio. Euro wert.

   Auf den Rechtstreit um das "Bildnis Wally" habe die Entscheidung des Schiedsgerichts "Ÿberhaupt keine Auswirkung", betonte Leopold, da das Leopold Museum als Privatstiftung nicht dem KunstrŸckgabegesetz unterliege. Das Schiele-GemŠlde war 1998 nach einer Schiele-Ausstellung im New Yorker Museum of Modern Art (MoMA) beschlagnahmt worden, nachdem die Erben der ursprŸnglichen Besitzerin Lea Jaray-Bondi das Bild zurŸckgefordert hatten.

   Jaray-Bondi hatte 1939 kurz vor ihrer Emigration aus …sterreich das Bild dem Salzburger KunsthŠndler Friedrich Welz verkauft, der als Kaufpreis spŠter 200 Reichsmark angab. Als Jaray-Bondis Anwalt nach dem Zweiten Weltkrieg die RŸckstellung des wertvollen Bildes forderte, wurde dies von der …sterreichischen Galerie mit der BegrŸndung abgelehnt, man habe das Bild rechtmŠ§ig erworben und gegen ein anderes Bild mit dem Sammler Leopold getauscht.

   "Der Anspruch auf das 'Bildnis Wally' ist všllig ungerechtfertigt", so Leopold. "Jaray-Bondi hat sich schon 1947, drei Jahre bevor das Bild durch einen falschen Erben an die …sterreichische Galerie verkauft wurde, mit dem KunsthŠndler Welz geeinigt, dass alle gegenseitigen AnsprŸche erfŸllt sind. Unser Pech ist, dass das nicht in den Gerichtsbeschluss eingetragen wurde wegen der GeringfŸgigkeit. Klimt und Schiele waren durch die Nazi-Zeit so wenig wert, dass der Kaufpreis der …sterreichischen Galerie damals nur 4000 Schilling betrug."
 (Schluss) leh/whl

APA0422    2006-01-16/14:07

161407 JŠn 06
APA0431 5 KI 0125 II            Siehe APA0184/16.01   Mo, 16.JŠn 2006

Kunst/Nationalsozialismus/USA/…sterreich/Hintergrund/Dokumentation

RŸckgabe der Klimt-Bilder: Schiedsspruch im Wortlaut

Utl.: Entscheidung des dreikšpfigen Schiedsgerichts =

   Wien (APA) - Schiedsspruch:

   "1. Es wird festgestellt, dass die Republik …sterreich an den Bildern von Gustav Klimt, Adele Bloch-Bauer I, Adele Bloch-Bauer II, Apfelbaum, Buchenwald/Birkenwald, HŠuser in Unterach am Attersee durch die Einigung mit dem Vertreter der Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer, Dr. Gustav Rinesch, im Jahr 1948 Eigentum erworben hat.

   2. Die Voraussetzungen des Bundesgesetzes Ÿber die RŸckgabe von KunstgegenstŠnden aus den …sterreichischen Bundesmuseen und Sammlungen vom 14. Dezember 1998, BGBI I Nr. 181/1998, fŸr eine unentgeltliche RŸckgabe der in Punkt 1. genannten fŸnf Bilder an die Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer sind erfŸllt .

   3. Die Kosten des Verfahrens trŠgt gemŠ§ Punkt 8 des Arbitration Agreement die Republik …sterreich."
 (Schluss) sas/whl

APA0431    2006-01-16/14:15

161415 JŠn 06
APA0442 5 KI 0107 II            Siehe APA0422/16.01   Mo, 16.JŠn 2006

Kunst/Nationalsozialismus/USA/…sterreich/Museen/Reaktionen

Klimt-Reaktionen: GrŸne werfen Regierung "VersŠumnis" vor

Utl.: Zinggl: Regierung hŠtte mit Altmann verhandeln sollen =

   Wien (APA) - Das jahrelange VersŠumnis, Verhandlungen mit der KlŠgerin Maria Altmann aufzunehmen und dadurch eine au§ergerichtliche Einigung zu erzielen, warf der GrŸne Kultursprecher Wolfgang Zinggl in einer Aussendung der Bundesregierung vor. Dass die Werke nach dem Spruch des Schiedsgerichts nun "aus dem šffentlichen Besitz gegen den Willen ihrer ursprŸnglichen Besitzerin in amerikanischen Privatbesitz" Ÿbergehen, sei "schade", so Zinggl in einer Aussendung.

   KunstschŠtze von so bedeutendem Rang wŸrden "besser von der Gemeinschaft fŸr die Gemeinschaft verwaltet", befindet Zinggl. Dennoch sei dem Letzten Willen Ferdinand Bloch-Bauers "nachzugeben".
 (Schluss) ley/whl

APA0442    2006-01-16/14:25

161425 JŠn 06
 

APA0462    2006-01-16/14:48

161448 JŠn 06
APA0467 5 KI 0640 II            Siehe APA0184/16.01   Mo, 16.JŠn 2006

Kunst/Nationalsozialismus/USA/…sterreich/Museen/Zus/Grafik

Klimt-Bilder: Schiedsgericht-Spruch fŸr RŸckgabe  TM   BILD GRAFIK

Utl.: Schiedsgericht: Voraussetzungen fŸr RŸckgabe sind erfŸllt -
      Bildungsministerium wartet offizielle VerkŸndigung am Dienstag
      ab - Altmann-Anwalt: "Extrem glŸcklich" - Grafik 0075-06 =

   Wien (APA) - Das im Streitfall um fŸnf wertvolle Klimt-Bilder eingesetzte Schiedsgericht hat im Sinne der KlŠgerin Maria Altmann gesprochen: Die Voraussetzungen fŸr eine RŸckgabe der fŸnf umstrittenen Klimt-Bilder ("Adele Bloch-Bauer I", "Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum", "Buchenwald/Birkenwald" und "HŠuser in Unterach am Attersee") sind erfŸllt, hie§ es in dem der APA vorliegenden Spruch. Die Entscheidung Ÿber eine RŸckgabe liegt nun bei Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V). Die beiden Parteien Maria Altmann und Republik …sterreich hatten die Erkenntnis des Schiedsgerichts zuvor als "endgŸltig und ohne Recht auf Berufung" vereinbart.

   Offiziell wird der Spruch des Schiedsgerichts unter Vorsitz des Linzer Zivilrechtprofessors Peter Rummel morgen, Dienstag, bekannt gegeben. Bis dahin will das Bildungsministerium keinen Kommentar abgeben. Auch aus der …sterreichischen Galerie Belvedere, aus der die fŸnf Bilder stammen, war vorerst kein Kommentar zu erlangen. Der Anwalt von Maria Altmann, Randol Schoenberg, sagte in einem erstem Statement gegenŸber der APA: "Die Entscheidung des Schiedsgerichtes stimmt mit allen unseren Hoffnungen und Erwartungen Ÿberein. Sie wird Frau Altmann und die anderen Erben extrem glŸcklich machen."

   In dem Verfahren geht es um insgesamt sechs Bilder von Gustav Klimt, die sich im Besitz von Altmanns Onkel, dem jŸdischen Industriellen Ferdinand Bloch-Bauer, befanden und wŠhrend der NS-Zeit in die …sterreichische Galerie Belvedere gelangten. FŸnf davon (alle au§er "Amalie Zuckerkandl") wurden im Testament von Ferdinands Gattin Adele Bloch-Bauer (1881-1925) erwŠhnt, in dem sie ihren Mann bat, nach dessen eigenem Tod die Bilder der Republik …sterreich bzw. der …sterreichischen Galerie zu schenken. Ferdinand Bloch-Bauer wurde in der NS-Zeit enteignet und musste in die Schweiz flŸchten. Die Bilder wurden noch zu seinen Lebzeiten von einem von den Nazis eingesetzten "kommissarischen Verwalter" an das Museum Ÿbergeben bzw. verkauft. In seinem Testament setzte Ferdinand aber seinen Neffen und seine zwei Nichten als Alleinerben ein.

   Nach sechsjŠhrigem Tauziehen vor dem KunstrŸckgabebeirat, šsterreichischen und amerikanischen Gerichten hatten sich die KlŠgerin Maria Altmann und die Republik …sterreich im Mai 2005 darauf geeinigt, sich einem verbindlichen Schiedsverfahren in …sterreich zu unterwerfen. Rummel zur Seite standen dabei der von der Republik berufene Dekan der Rechtswissenschaftlichen FakultŠt der UniversitŠt Wien, Walter Rechberger, und der von Altmann nominierte Anwalt Andreas Nšdl. ZunŠchst sollte eine Entscheidung bis 1. November 2005 fallen, spŠter wurde dann das Jahresende 2005 als Termin genannt.

   In der knapp 50-seitigen BegrŸndung seiner Entscheidung folgt das Schiedsgericht in weiten Teilen den Argumenten der KlŠgerin Maria Altmann. Dabei hatten die drei Schiedsrichter aber nicht Ÿber die eigentliche RŸckgabe der fŸnf Klimt-Bilder zu bestimmen, sondern zwei dafŸr nštige Voraussetzungen abzuklŠren: Erstens, ob und zu welchem Zeitpunkt die Republik …sterreich Eigentum an  "Adele Bloch-Bauer I", "Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum", "Buchenwald/Birkenwald" und "HŠuser in Unterach am Attersee" erworben hat, sowie ob die Kriterien des Restitutionsgesetzes, das Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) zu einer RŸckgabe der Bilder ermŠchtigt, erfŸllt sind. Letzteres wurde positiv bewertet, die Republik sei im Jahr 1948 EigentŸmer der Bilder geworden. Die Auffassung der Republik, wonach die Bilder bereits auf Basis des Testaments der 1925 verstorbenen Gattin Ferdinands, Adele Bloch-Bauer, an die Republik gekommen seien, wurde dagegen verworfen.

   FŸr die Restitutionsexpertin Erika Jakubovits von der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) ist der Spruch des Schiedsgerichtes eine "sehr wichtige Entscheidung fŸr …sterreich". Obwohl es "traurig ist, wenn so wichtige Bilder weggehen, ist es auch eine gute Entscheidung fŸr …sterreich - gerade jetzt, wo das Land noch mehr im Augenmerk der …ffentlichkeit ist", so Jakubovits unter Verweis auf den derzeitigen šsterreichischen EU-Ratsvorsitz. "Man hŠtte sich viel ersparen kšnnen. Viel €rger, viel Aufregung, viel schlechte Publicity, viel Geld". FŸr einen RŸckkauf von Klimts "Bildnis Adele Bloch-Bauer I", der "Dame in Gold", sprachen sich am Montag gegenŸber der APA der Direktor des Leopold Museums, Prof. Rudolf Leopold, und der Generaldirektor des Kunsthistorischen Museum, Wilfried Seipel, aus.
 (Schluss) ley/aku/whl

APA0467    2006-01-16/14:54

161454 JŠn 06